27-01-2011, 17:08
(27-01-2011, 16:38)thegripp schrieb: Gib es denn auch getrennt lebende Elternpaare oder Eltern, die eine GEMEINSAME Partnerschaft haben?
Natürlich. Ich und die Ex waren welche. Wir wohnten in einer sehr teuren Großstadt und fanden keine grössere Wohnung, um richtig zusammenzuziehen, also blieben wir in den zwei kleinen Wohnungen, Fahrradentfernung. Kleinkind gemeinsam betreut. Mal bei mir, mal bei ihr gewesen. Ich kannte dort viele solcher Paare.
Es ist vollkommen hirnloser Schwachsinn, mit aller Kraft Fallgruppen und einen Elternstatus zu erfinden, denen man die gemeinsame Sorge doch wieder vorenthalten kann. Damit das Gesetz ja nicht zu einfach wird und ja nicht das Kind, sondern die Position der Eltern wichtig ist!
Solange nicht gemeinsame Sorge grundsätzlich für alle Eltern gilt, ist jede andere Regelung eine Interimsregelung, die unvermindert weiterhin angegriffen werden wird. Ich und andere werden weiter dafür kämpfen, solchen fehlerhaften Schrott aus dem BGB rücksichts- und rückstandslos hinauszufegen und mit ihm die Figuren, die dafür verantwortlich sind.