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Würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen
#3
Auch getrennte Wohnungen schützen im schlimmsten Fall nicht vor der "eheähnlichen Gemeinschaft" in der Frage von Ehegattenunterhalt... siehe BGH und OLG-Urteile dazu. 2 - 3 Jahre zusammensein, Händchen halten in der Öffentlichkeit, Wochenende miteinander verbringen mit Kochen, Wäsche waschen, etc reichen vollkommen aus.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
Würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen - von powermike - 29-01-2011, 02:01
RE: Würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen - von vorsichtiger - 29-01-2011, 08:34
Auf den Punkt gebracht - von Gast1 - 30-01-2011, 05:06

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