29-01-2011, 08:34
Auch getrennte Wohnungen schützen im schlimmsten Fall nicht vor der "eheähnlichen Gemeinschaft" in der Frage von Ehegattenunterhalt... siehe BGH und OLG-Urteile dazu. 2 - 3 Jahre zusammensein, Händchen halten in der Öffentlichkeit, Wochenende miteinander verbringen mit Kochen, Wäsche waschen, etc reichen vollkommen aus.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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