29-01-2011, 19:11
(29-01-2011, 16:20)AirWolf schrieb: Ist meine Annahme richtig, dass bei dem Verfahren lediglich die Vaterschaft festgestellt wird, aber alles weitere (z.B. Unterhaltsfragen) über die Beistandschaft läuft?
Eine Beistandschaft kann tätig werden zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Ein Anwalt kann dagegen alles machen, auch Unterhaltsansprüche der Mutter geltend machen.
Für die Dinge, die eine eingerichtete Beistandschaft nicht macht, kann die Mutter zusätzlich einen Anwalt beauftragen. Sie kann auch keine Beistandschaft eingehen und den Anwalt alles machen lassen.
Wenn die Mutter keinen Betreuungsunterhalt fordert, muss auch keiner gezahlt werden. Erst wenn sie ihn fordert (z.B. gleichzeitig mit der Vaterschaftsfeststellung), wird der fällig.