29-01-2011, 23:48
(29-01-2011, 22:03)Petrus schrieb: Noch eine Kleinigkeit - wenn Sie noch keine Klage eingereicht hat und das Kind noch nicht da ist, kannst Du einfach abreisen. Solange Du nicht greifbar bist und keiner weiß, wie Du erreichbar bist, kann auch keine Unterhaltsklage gegen Dich geführt werden. Wenn sie Dich aber einmal haben, bist Du in der Klemme.
noch keine Klage: weiß ich nicht sicher. Allerdings kennt sie meinen Vornamen, Arbeitsort und mobilfunknummer. Das blöde ist - ich wohne in dem Gebäude (wo ich arbeite) auch.
Kind noch nicht da: höchstwahrschinlich. so frühe Frühchen gibts wohl nicht.
Abreisen: Petrus, da bin ich elektrisiert. meinst Du abreisen oder auch abmelden? und: ist es später wenns mal Klage oder Titel gibt verboten abzureisen? Wohl hoffentlich nicht, oder? das dumme daran ist daß ich 2-3 wochen bräuchte um hier die zelte halbwegs geordnet abzubrechen. alles darunter wäre wohl eher fluchtartig. und ich gaube ein schneller rechtsanwalt wär da schneller. nur, verdammt, ich weiß nicht was sie von mir will. Möglich wäre auch, der Gedanke kam mir heute Nachmittag, daß sie bloß die Abtreibungskosten einzutreiben versucht. Das wär mir ja völlig Latte. Andererseits würde sie die (sie wird wohl auch im unpfändbaren Bereich sein) eh nicht bezahlen müssen, soweit ich weiß.
(Wie) Kann eigentlich wegen Unterhaltsschulden mein vielleichtmalzukünftiges Einkommen im Ausland (praktisch gesehen) gepfändet/sonswie eingesackt werden? - die Antwort auf habe ich im faq nicht gefunden (wenngleich sie da bestimmt zu finden gewesen wäre, hätte ich meine nerven beieinander)
wenn sie dich erst einmal haben - damit ist was genau gemeint?
Gracias, Amigos.