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Ich bin 37 und mein Leben ist zuende
#23
(30-01-2011, 10:35)Terbeck schrieb: Allerdings ist die gesamte Argumentation sehr naiv. […]


Das folgende fand ich konstruktive Kritik vom besten, danke dafür. Ich
bitte um Nachsicht – in der Situation, zu erwägen, vor irgendetwas
größerem zu fliehen zu wollen war ich noch nie. Es ist eher die
Ungewißheit, die mir Panik und dabei ein gewisses Maß an
Unbedachtheit bringt. Daß ein solches Vorhaben umzusetzen höchst
schwierig sein könnte ist mir inzwischen klarer geworden, drüber
nachgedacht bzw. Informationen wie die Deinen eingeholt zu haben
scheint mir richtig.


(30-01-2011, 10:35)Terbeck schrieb: Und letztendlich darf die Frage doch wohl erlaubt sein, warum die
Allgemeinheit, d. h. die Steuerzahler, für jeden der Vierbierchenstecher
deren Unterhaltspflichten zahlen sollen


Ja, allerdings. Um es vorwegzunehmen: mich stört das Wort <deren>.
Mein Fehler: Die Dame hatte Stander Z gesetzt, und ich hatte mich
(gemeinschaftlich, weil mit ihr besprochenermaßen) darauf verlassen,
also ein wohl winzig zu nennendes Rest-Restrisiko getragen, ein, wie ich
finde, tragbares Risiko. Fehler der Frau: Mir danach nichts Verwertbares
dazu gesagt zu haben, mich im Unklaren zu lassen. Fehler der
Spielregeln: Einem Mann wird, im Gegensatz zur Frau, ab der Zeugung
jede Möglichkeit genommen, mitzuentscheiden, ob die Schwangerschaft
ausgetragen werden soll oder nicht. Aber es muß doch wohl, von der
Un-gleichberechtigung mal ganz abgesehen, auch das Prinzip
No_taxation_without_representation (s. Suchmaschine) gelten. Ich will
kein Kind, nicht mit dieser Frau und auch mit sonst keiner.
Wenn nun Herr Steuerzahler mich schon ungefragt dazu zwingt, die
Schwangerschaft laufenzulassen, dann möge er auch in ebenjenem
Maße, wie er für die erzwungene Existenz des Kindes solchermaßen
verantwortlich ist, auch dafür gradestehen. Lieber Herr Steuerzahler,
wir können gern nen nach Verantwortung gequotelten Deal abschließen.
Hey Staat, ich will mich nicht lumpen lassen, ich biete dir nen Anteil von
zwei komma fünf Prozent deiner! Kindskosten über fünfundzwanzig Jahre.


Um mal den Tellerrand ein wenig zu überblicken (und im vollen
Bewußtsein daß man ja nach drüben gehen kann wenns einem hier nicht
paßt) hier ein Alternativmodell: für uneheliche Kinder bezahlt
unabhängig vom Vermögen des leiblichen Vaters grundsätzlich der
Staat, es sei denn, der Vater beantragt einen Verwaltungsvorgang der
sich Vaterschaftsanerkenntnis nennt. Mit dieser erwirbt der Vater zum
einen die Pflicht zu bezahlen, und zum anderen das Sorgerecht. Veto
der Mutter weitgehend ausgeschlossen (schwere Kriminalität oder
Unzurechnungsfähigkeit wäre wohl ein solcher Ausnahmefall). Die
Anerkenntnis ist auch später nach Jahren noch möglich. Sie kann
innerhalb von zehn Jahren sogar wieder rückgängig gemacht werden,
bloß kann der Vater dann nicht mehr von Staate die Erstattung der
bisher geleisteten Zahlungen verlangen. Als solche habe ich mir gerade
eben die französischen Verhältnisse auseinandersetzen lassen. Übrigens
sind 46 % der Kinder in Frankreich unehelich, und von denen werden
53% noch im ersten Lebensmonat von ihren Vätern anerkannt (2007).
44% aller französischen Mütter arbeiten Vollzeit (2006), ab dem 3.
Monat können Kinder in die Ganztagsbetreuung (und das Leben in
Gemeinschaft kennenlernen), sollte mal, etwa auf dem Lande, in der
Krippe kein Platz frei sein, bezahlt der Staat größtenteils die
Tagesmütter. Nebenbei - der Mindestlohn nicht nur der arbeitenden
Mütter und Tagesmütter, nein, sondern überhaupt aller Arbeitnehmer
beträgt in Frankreich 8,50€/h.
Danach beschrieb ich zum Entsetzen meiner Gesprächspartnerin (n.b.:
ja, eine Frau) die deutschen Verhältnisse. Kommentar: „Jaja, so war
das bei uns bis in die fünfziger Jahre. In Stromerzeugung und
Mülltrennung seid ihr (die deutschen) uns dafür um dreißig Jahre voraus“
Puh. Wie tröstlich, sich das doch vor Augen zu führen.

Verzeihung falls ich jetzt Käse nach Frankreich getragen habe und dieses
(zu) Wissen hier längst zum guten Ton gehört - mir ist das Thema
hübenwiedrüben neu.
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