30-01-2011, 21:07
(30-01-2011, 19:10)arthur schrieb: Falls sie nun trotzdem schwanger ist, so wäre das zu besprechen und, mit ihrem Einverständnis, zu beheben gewesen; und ich hätte bereitwilligst für
den Abbruch darselbst und eine Erholungswoche oder meinetwegen zwei
für die Dame bezahlt. Anscheinend aber hat sie sich entschieden, das
oder ähnliches weder zu wollen noch mich nur überhaupt in Kenntnis der
Situation zu setzen. Das ist meines Erachtens Ihr gutes Recht. Bloß -
was habe ich dann mit ihrem ureigensten Kinderkriegenhobby noch zu
tun!? -
Wenn ich noch einmal wählen könnte, hätte ich ihr eine notarielle Urkunde zugestellt in der ich den Abbruch der Schwangerschaft fordere, und im Falle der Geburt gegen Unterhaltszahlungen geklagt, da §218 gegen die Gleichheit der Geschlechter verstößt und für Männer diskriminierend ist.
Wenn Mutti alleine entscheidet ein Kind zu bekommen, soll sie es auch alleine versorgen - alles andere ist Sklaverei oder zumindest Leibeigenschaft (erhöhte Erwerbsobliegenheit)!
Pfui!