31-01-2011, 09:22
Wenn der Beitrag des "gleichgesinnter" als Schlusswort gedacht ist, kann ich dem -wen wundert's- nur noch zustimmen.
Ich widerspreche aber dem fast schon selbstverständlichen Unsinn
"Das diese Unterhaltsverweigerung gegen die Kinder geht...."
Gegen die Kinder richtet sich in erster Linie die Verweigerung, Väter am Sorgerecht zu beteiligen!
Das scheint mir bei einigen immer mal wieder in Vergessenheit zu geraten.
Für beides, nämlich für die Unterhaltsverweigerung und für den Ausschluss der Väter von der elterlichen Verantwortung ist nicht nur der Staat als Legislative verantwortlich, sondern insbesondere auch eine Justiz, die vorsätzlich Kindeswohl mit Mütterwohl verwechselt und natürlich eine parasitäre Helferindustrie, die sich am Kindeswohlhandel eine goldene Nase verdient.
Während der EuGHMR die sich daheraus ergebenden Menschenrechtsverletzungen rügt, diskutieren Väter darüber, ob sie mißverstanden werden könnten, wenn sie Unterhalt ohne Sorgerecht verweigern und sind sich nicht zu schade, in den eigenen Reihen von Kriegstreiberei zu sprechen und eine Katastrophe zu unken, in die sich jene "Opfer-Väter" selbst "gebombt" hätten oder
Über wieviel Intelligenz verfügt denn ein solcher "verständige Zuhörer", wenn er nicht zu erkennen in der Lage ist, dass das vorenthaltene Sorgerecht als Menschenrechtsverletzung einerseits und die Verweigerung willkürlich zugewiesener Unterhaltsverpflichtung andererseits sich nur in Bezug auf die Intensität der Rechtsverletzung (nämlich der dahinterstehenden kriminellen Energie) unterscheidet, ansonsten selbstverständlich beides Teile einer elterlichen Verpflichtung den gemeinsamen Kindern gegenüber sind und das Eine vom Anderen abhängig zu machen eine vollkommen legale Reaktion ist.
Denn mich zu missbrauchen, eine willkürliche Kindeswohlverletzung finanziell zu fördern und damit das Unrecht noch zu intensivieren, ist selbst Unrecht, das abzuwehren ich ggü meinem Kind geradezu verpflichtet bin.
Wer sich in einer solchen Situation als "Feldjäger" aufführt darf sich nicht wundern, wenn er von der eigenen "Truppe" als innerer Feind betrachtet wird!
Ibykus
Ich widerspreche aber dem fast schon selbstverständlichen Unsinn
"Das diese Unterhaltsverweigerung gegen die Kinder geht...."
Gegen die Kinder richtet sich in erster Linie die Verweigerung, Väter am Sorgerecht zu beteiligen!
Das scheint mir bei einigen immer mal wieder in Vergessenheit zu geraten.
Für beides, nämlich für die Unterhaltsverweigerung und für den Ausschluss der Väter von der elterlichen Verantwortung ist nicht nur der Staat als Legislative verantwortlich, sondern insbesondere auch eine Justiz, die vorsätzlich Kindeswohl mit Mütterwohl verwechselt und natürlich eine parasitäre Helferindustrie, die sich am Kindeswohlhandel eine goldene Nase verdient.
Während der EuGHMR die sich daheraus ergebenden Menschenrechtsverletzungen rügt, diskutieren Väter darüber, ob sie mißverstanden werden könnten, wenn sie Unterhalt ohne Sorgerecht verweigern und sind sich nicht zu schade, in den eigenen Reihen von Kriegstreiberei zu sprechen und eine Katastrophe zu unken, in die sich jene "Opfer-Väter" selbst "gebombt" hätten oder
Zitat: weil er (der Befürworter des Slogans "Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt") einen verständigen Zuhörer an der Intelligenz dessen zweifeln lässt, der mit so einem Spruch daherkommt
Über wieviel Intelligenz verfügt denn ein solcher "verständige Zuhörer", wenn er nicht zu erkennen in der Lage ist, dass das vorenthaltene Sorgerecht als Menschenrechtsverletzung einerseits und die Verweigerung willkürlich zugewiesener Unterhaltsverpflichtung andererseits sich nur in Bezug auf die Intensität der Rechtsverletzung (nämlich der dahinterstehenden kriminellen Energie) unterscheidet, ansonsten selbstverständlich beides Teile einer elterlichen Verpflichtung den gemeinsamen Kindern gegenüber sind und das Eine vom Anderen abhängig zu machen eine vollkommen legale Reaktion ist.
Denn mich zu missbrauchen, eine willkürliche Kindeswohlverletzung finanziell zu fördern und damit das Unrecht noch zu intensivieren, ist selbst Unrecht, das abzuwehren ich ggü meinem Kind geradezu verpflichtet bin.
Wer sich in einer solchen Situation als "Feldjäger" aufführt darf sich nicht wundern, wenn er von der eigenen "Truppe" als innerer Feind betrachtet wird!
Ibykus