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Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben
#22
(01-02-2011, 15:21)thegripp schrieb: .............Bleibe ich in meinem Beruf, was bedeutet, an mir als Vater begangenes Unrecht zu akzeptieren, oder ich quitiere den Dienst. Entweder oder. Noch habe ich mich nicht entschieden. Aber ich werde mich entscheiden, weil müssen..............
Zufälligerweise kenne ich die Strukturen der Polizei recht gut.
Um meine Frau damals nach Deutschland zu holen, hatte ich den Kurzzeitjob in der Verwaltung eines Polizeipräsidiums.

Also, wie wäre es denn mit Innendienst ?
Der Personaler der mich damals einstellte, war auch zuvor Streifenbeamter, bekam einen Schuß in den Fuß, konnte nicht mehr richtig laufen.

So kannst du deine väterlichen Ehren behalten.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nachrichten in diesem Thema
Wie lässt man sich frühpensionieren? - von Gast1 - 01-02-2011, 16:24
RE: Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben - von neuleben - 01-02-2011, 16:07

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