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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
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Viel Besorgnis um die Sorge

Pressemitteilung des VAfK Karlsruhe vom 01.02.2011

Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg festgestellt, dass nicht eheliche Väter in Deutschland diskriminiert werden. Das war keine neue Erkenntnis. Wir hatten schon seit Gründung unserer Kreisgruppe vor über neun Jahren immer wieder darauf hingewiesen und hatten diese Einschätzung durch eine Unzahl von Fallschilderungen bewiesen.

Aber niemand wollte das hören. Das gesellschaftspolitische System BRD entlarvte, dass zumindest in Sachen Familienrecht seine Selbstreinigungskräfte nicht funktionieren.

Das Bundesverfassungsgericht, das sich am 29.01.2003 als nicht unabhängig von veralteten Rollenklischees und Vorurteilen gegen Väter erwies, meinte damals, dass es immer noch verfassungsgemäß sei, wenn nicht eheliche Kinder nur einen sorgeberechtigten Elternteil – eben nur die Mutter – hätten. Im Juli 2010 musste eben dieses höchste Gericht seine damalige Einschätzung als Fehlbewertung zurück ziehen. Und es tat dies so überstürzt gründlich, dass es die Gerichte anwies, diese müssten jetzt nicht auf eine gesetzliche Regelung warten, sondern könnten ab sofort Anträge von nicht ehelichen Vätern auf die Erteilung der Gemeinsamen Sorge entgegen nehmen und urteilen.

Und jede einzelne Richterin, jeder einzelne Familienrichter hatte damit ein Problem, was dazu führte, dass die meisten einen Beschluss hinaus zögerten und die Eltern in eine langwierige Beratung schickten oder ein Gutachten in Auftrag gaben und damit auf Zeit spielten, bis die Politik endlich eine Lösung gefunden haben würde.

Was uns inzwischen politisch vorgespielt wird, ist ein typisch bundesdeutsches Spektakel. Gegen die klare internationale Einschätzung, dass Deutschland in Sachen Familienrecht eine Bananenrepublik ist, wehren sich alle Vertreter von Mütterverbänden und alle Begünstigerinnen von reinen Fraueninteressen. Es geht schließlich um die Verteidigung von Einflusspfründen, Erhalt von regelmäßigen Zuweisungen aus Steuertöpfen und um die Möglichkeit für Mütter, ohne jede Kontrolle und Furcht um negative Konsequenzen die Möglichkeiten unseres Rechtssystems weiter überstrapazieren und bis zur Unkenntlichkeit für egoistische Interessen benutzen zu dürfen.

Nachdem Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon im Spätsommer des letzten Jahres einen Vorschlag machte, der nahe an das heran kam, was der Europäische Gerichtshof wollte und eine politische Lösung für Ende 2010 ankündigte, tobte ein heftiger Interessenstreit unter der Decke dessen, was uns über die Medien erreicht. In größeren Abständen melden sich verschiedene Parteien mit ihren Lösungen, die sich nur darin unterscheiden, wie sehr, bzw. wie wenig sich diese von der vorherigen menschenrechtswidrigen Situation unterscheiden sollen.

Es kümmert die Vertreterinnen der weiteren Diskriminierung von Vätern nicht, dass Deutschland familienpolitisch zu den Schlusslichtern in Europa zählt. Zuletzt konnte man am 28.01.2011 Ute Granold von der CDU mit ihrem Reformvorschlag extra light als Lösung der CDU in der Direktübertragung aus dem Bundestag (siehe Links) hören.

Politisch bewusste Männer und Frauen sollten alle Kandidatinnen und Kandidaten für die kommende Landtagswahl zu ihrer Haltung in dieser Frage hören und entsprechend bewerten.

Links:
Textprotokoll
Video Debatte

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Ansprechpartner für weitere Informationen und Erläuterungen:

Franzjörg Krieg, Gründer und Vorsitzender
Tel.: 01578 1900 339
krieg@vafk-karlsruhe.de
www.vafk-karlsruhe.de
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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