01-02-2011, 18:21
Da mir das...
... schon bekannt war, hätte mich Gegenteiliges in diesem Kontext...
...auch nicht mehr gewundert...
Aber besser nicht den Teufel an die Wand malen!
Vielen Dank, gleichgesinnter, daß Du Ps Aussage bestätigt hast und ich bis zu einem Schreiben nichts zu befürchten habe.
AirWolf
(01-02-2011, 16:28)gleichgesinnter schrieb: Genauso ist es eigentlich auch bei KU (oder sollte es zumindest sein). Es hat sich aber in Deutschland die Unsitte eingeschlichen, das "ab Geburt" verurteilt wird, wenn die Vaterschaft noch nicht geklärt ist/war, das Kind also rechtlich gehindert war, seinen KU einzuklagen.
... schon bekannt war, hätte mich Gegenteiliges in diesem Kontext...
(01-02-2011, 16:28)gleichgesinnter schrieb: Zusatz: BU kann immer nur ab "Inverzugsetzung" verlangt werden, nicht rückwirkend.
...auch nicht mehr gewundert...
Aber besser nicht den Teufel an die Wand malen!
Vielen Dank, gleichgesinnter, daß Du Ps Aussage bestätigt hast und ich bis zu einem Schreiben nichts zu befürchten habe.
AirWolf