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Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage und Betreuungsunterhalt
#7
Da mir das...

(01-02-2011, 16:28)gleichgesinnter schrieb: Genauso ist es eigentlich auch bei KU (oder sollte es zumindest sein). Es hat sich aber in Deutschland die Unsitte eingeschlichen, das "ab Geburt" verurteilt wird, wenn die Vaterschaft noch nicht geklärt ist/war, das Kind also rechtlich gehindert war, seinen KU einzuklagen.

... schon bekannt war, hätte mich Gegenteiliges in diesem Kontext...

(01-02-2011, 16:28)gleichgesinnter schrieb: Zusatz: BU kann immer nur ab "Inverzugsetzung" verlangt werden, nicht rückwirkend.

...auch nicht mehr gewundert... Confused
Aber besser nicht den Teufel an die Wand malen!

Vielen Dank, gleichgesinnter, daß Du Ps Aussage bestätigt hast und ich bis zu einem Schreiben nichts zu befürchten habe.

AirWolf
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RE: Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage und Betreuungsunterhalt - von AirWolf - 01-02-2011, 18:21

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