02-02-2011, 20:56
(01-02-2011, 16:48)henning schrieb: Und es tat dies so überstürzt gründlich, dass es die Gerichte anwies, diese müssten jetzt nicht auf eine gesetzliche Regelung warten, sondern könnten ab sofort Anträge von nicht ehelichen Vätern auf die Erteilung der Gemeinsamen Sorge entgegen nehmen und urteilen.lassen wir einmal die Bewertung des Beschlusses des BVerfG als "Anweisung" beiseite ....
Und jede einzelne Richterin, jeder einzelne Familienrichter hatte damit ein Problem, ....
Warum eigentlich sollte ein Richter oder eine Richterin bei der relativ klaren Gesetzeskorrektur durch das BVerfG Probleme bei seiner Rechtsanwendung oder Rechtsprechung haben?
Ich hatte in meinem Antrag das FamGericht gebeten, bei Zweifeln (das BVerfG hatte noch nicht entschieden!) über den vom EuGHMR gerügten 1626a ein konkretes Normenkontrollverfahren einzuleiten.
Man hatte stattdessen abgewartet und nach der Entscheidung des BVerfG das Verfahren weiter "verschleppt"! Nach über einem Jahr liegt nun endlich der (abgelehnte) Antrag über die VKH im Beschwerdeverfahren beim OLG.
Ich verstehe nicht, woraus sich die Probleme ergeben sollten, die eine derartige Missachtung von Rechtstaatsprinzipien rechtfertigen könnten.
In deutschen Familiengerichten sitzen Rechtsbrecher statt Rechtsprecher!
Das ist unser Problem!
Wir müssen uns umstellen und unsere Ausdrucksweise und die Formulierungen, mit denen wir auf die festgestellten Menschenrechtsverletzungen und Verfassungsbrüche reagieren, der neuen Situation anpassen.
Wie "henning" richtig hervorhebt: mit gutmütiger und sachbezogener Argumentation hat man in 10 Jahren erreicht, dass der EuGHMR den 1626a regelrecht kassiert hat.
Wenn wir nun die Gunst der Stunde wieder damit vergeuden, Schleimspuren zu legen, anstatt "auf die Pauke zu hauen", wird's möglicherweise noch einmal 10 Jahre dauern, bis die sich anbahnende legislative Neuregelung wieder auf dem Prüfstand kommt.
'P' hat Recht: Zerschlagen! Nicht reformieren!
Dazu müssen wir dann aber auch mutiger auftreten - am Besten alle zusammen!
Ibykus