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Unterhaltsvorschuß und Hartz IV
#2
Ja und nein - die Leistungen werden miteinander verrechnet: Hartz4 ist nachrangig, vorher sind eigenes Einkommen des Kindes (bestehend aus Unterhalt [oder ersatzweise UVG] + Kindergeld) für dessen Bedarf zu verwenden.

Konkretes Beispiel:

Bedarf des 3-jährigen Kindes:
+ 215.- Regelsatz
+ 115.- anteilige Wohnkosten (!Betrag individuell varierend nach den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU)!)
-------
= 330.- Euro Bedarf

davon werden abgezogen das Einkommen des Kindes
- 184.- Kindergeld
- 135.- Unterhaltsvorschuss (nach deinem Beispiel)
-------
dann verbleiben
- 11.- Euro ungedeckter Bedarf, den das Hartz4-Amt ans Mutti fürs Kind bezahlt (und dazu der Mutti die üblichen Mutti-Vergünstigungen, wie Alleinerziehenden-Zuschlag, evtl. Mehrbedarf, Sachleistungen...)

Alles klar?

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsvorschuß und Hartz IV - von aalglatt - 03-02-2011, 20:10
RE: Unterhaltsvorschuß und Hartz IV - von sorglos - 03-02-2011, 20:23

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