05-02-2011, 13:25
@petrus...
Im Kindergarten bzw. der Kita werden Anwesenheitslisten geführt. Allein schon der zu überwachenden Stundenzahl wegen. Es muss ja ausgeschlossen werden, dass ein Kind z. Bsp. länger als im Vertrag vereinbart wurde, in der Einrichtung betreut wird. Diese Anwesenheitslisten muss die Kitaleiterin auch aufbewahren. Die Listen sind Inhalt des Rechenschaftsberichts, den die Einrichtung jeweils regelmäßig abzulegen hat. Es geht ja um Geld. Falls Mitsorge vorliegt, dürfte einer Auskunft seitens der Kitaleiterin Dir gegenüber nichts wirkliches im Wege stehen. Ich hatte keine Problem mit der Auskunft in Bezug auf regelmäßige Anwesenheit meines Sohnes im Kindergarten.
Im Kindergarten bzw. der Kita werden Anwesenheitslisten geführt. Allein schon der zu überwachenden Stundenzahl wegen. Es muss ja ausgeschlossen werden, dass ein Kind z. Bsp. länger als im Vertrag vereinbart wurde, in der Einrichtung betreut wird. Diese Anwesenheitslisten muss die Kitaleiterin auch aufbewahren. Die Listen sind Inhalt des Rechenschaftsberichts, den die Einrichtung jeweils regelmäßig abzulegen hat. Es geht ja um Geld. Falls Mitsorge vorliegt, dürfte einer Auskunft seitens der Kitaleiterin Dir gegenüber nichts wirkliches im Wege stehen. Ich hatte keine Problem mit der Auskunft in Bezug auf regelmäßige Anwesenheit meines Sohnes im Kindergarten.