06-02-2011, 19:11
(06-02-2011, 18:57)Profiler schrieb: Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit er aufgrund der biologischen Geschwisterbindung gleichermaßen Anspruch auf Sorgerecht und Umgang für beide Kinder hat? Für das leibliche ganz sicher.
Rechtlich hat er keinen Anspruch aufs Sorgerecht für das Stiefkind. Beim Umgang sieht es besser aus, er kann sich auf §1685 BGB Abs. 2 berufen. Selbst wenn Sorgerecht möglich wäre, würde das bei den jetzigen Problemen nichts nutzen.