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OLG Saarbrücken 6 UF 106/10: Sorgerecht trotz größerer beruflicher Beanspruchung
#4
Ein ziemlicher Wort-Eintopf im Urteil, schwallernd und schwadronierend, aus dem man wie üblich alles und nicht ableiten kann:

"All diese Kriterien stehen aber letztlich nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander; jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 2010, 1060; 1990, 392). Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169)."

Hier wurde ein Richter zum allüberstrahlender Dichter oder der Dichter wurde Richter. Bei der Mutter stand schon das Jugendamt vor der Tür, um die Kinder abzuholen ("Inobhutnahme"), da hat sie sie beim Vater untergebracht. Die Mutter machte es dem Dichter, ähem, Richter leicht: "Der Sachverständige hat vielfältige Hinweise darauf gefunden, dass die psychische und emotionale Entwicklung von L. und M. bereits nachhaltig durch die Lebensumstände im Haushalt der Mutter geprägt sind, die als hochgradig verunsichernd eingestuft werden müssten. Deshalb sei bei beiden Mädchen bei Fortbestand der familiären Bedingungen mit gravierenden psychischen, emotionalen und sozialen Fehlentwicklungen zu rechnen." Der Vater bekam eine weit bessere Diagnose.

Alles in allem besagt das Urteil nur, dass das Kontinuitätsprinzip nicht immer alle anderen Theorien vom schönen Kindeswohl nicht überstimmt.
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RE: OLG Saarbrücken 6 UF 106/10: Sorgerecht trotz größerer beruflicher Beanspruchung - von p__ - 08-02-2011, 10:48

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