Die Bundesjustizministerin hat einen weiteren Kompromissvorschlag.
"Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht".
http://tinyurl.com/68m2wmc
Gleichzeitig gibt es jetzt einen vorgezogenen Endbericht zum Forschungsvorhaben zur Gemeinsamen Sorge (446 Seiten). Dass dies gerade jetzt geschieht, direkt nach dem jüngsten EGMR-Urteil, dürfte kein Zufall sein.
"Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht".
http://tinyurl.com/68m2wmc
Gleichzeitig gibt es jetzt einen vorgezogenen Endbericht zum Forschungsvorhaben zur Gemeinsamen Sorge (446 Seiten). Dass dies gerade jetzt geschieht, direkt nach dem jüngsten EGMR-Urteil, dürfte kein Zufall sein.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.