09-02-2011, 08:43
Dazu fällt mir gleich wieder ein Slogan ein.
GG Art. 6 Abs. 2 - Natürliches Recht der Eltern.
Und Abs. 4 gehört abgeändert. Es muss nicht heißen die Mutter hat Anspruch auf Schutz der Gemeinschaft, sondern die Eltern.
GG Art. 6 Abs. 2 - Natürliches Recht der Eltern.
Und Abs. 4 gehört abgeändert. Es muss nicht heißen die Mutter hat Anspruch auf Schutz der Gemeinschaft, sondern die Eltern.