09-02-2011, 09:43
(08-02-2011, 23:10)Freaky schrieb: Was mich jetzt aber gerade beschäftigt ist was ganz anderes. Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja darf sie das Kind theoretisch nicht einfach ohne Dein schriftliches Einverständnis psychologischen Untersuchungen aussetzen. Ich musste mir das auch von meinem Ex unterschreiben lassen.Das eine Wörtchen habe ich eingefügt. Denn es kommt auch hier darauf an, wie verantwortungsbewußt der/die Untersuchende das mit dem gS nimmt.