09-02-2011, 11:23
Die Schulanmeldung geht defintiv mit einer Unterschrift. Urteil dazu steht in der faq. Ist auch in der tatsächlichen Praxis so, selbst erlebt. Bei Ärzten, eingeschlossen Psychologen klappt das genau so. Wenn der Arzt nachfragt und eine zweite Unterschrift will, dann aus eigenem Antrieb, aber nicht weil es so sein muss. Der Arzt darf von einer grundsätzlichen Zustimmung ausgehen, wenn er nichts Gegenteiliges hört.
- Die Alleinsorge dient zur Abwehr der Elternverantwortung eines Elternteils.
- Gemeinsame Sorge stellt noch keine gemeinsame Elternverantwortung her, sondern ist einer von vielen Schritten, die sie erst ermöglicht.
- Die Alleinsorge dient zur Abwehr der Elternverantwortung eines Elternteils.
- Gemeinsame Sorge stellt noch keine gemeinsame Elternverantwortung her, sondern ist einer von vielen Schritten, die sie erst ermöglicht.