... und bezüglich welcher Rechte der EMRK siehst Du Dich nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges so sehr beschwert, daß die sich in Straßburg damit beschäftigen sollten, zumal auch Mütter von diesen Öffnungszeiten betroffen sind.
Tatsächlich diskriminierend ist, daß nicht sorgeberechtigte Elternteile gar keinen Rechtsanspruch auf das Hilfesystem nach SGB II haben.
Tatsächlich diskriminierend ist, daß nicht sorgeberechtigte Elternteile gar keinen Rechtsanspruch auf das Hilfesystem nach SGB II haben.