09-02-2011, 23:27
(09-02-2011, 22:18)marecello schrieb: Nochmals meine Eingangsfrage, ist es möglich, mit Verfahrenskostenhilfe früher PKH alle Instanzen zu durchlaufen und bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu kommen?
Jetzt wird deine Frage konkreter. Die Antwort lautet: Ja. Am EGMR werden dir aber erst am Ende des Verfahrens Auslagen erstattet. Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe gelten die üblichen Voraussetzungen, z.B. hinreichende Erfolgsaussichten.