12-02-2011, 16:11
(24-08-2010, 15:57)Ibykus schrieb:(15-08-2010, 12:19)Ibykus schrieb: Ich hatte bereits unter dem 02.02.2010 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGHMR die gemSorge beantragt.in die Angelegenheit kommt Bewegung!
Das FamGericht Tecklenburg ist bekanntermaßen ein wenig schläfrig, so muß man hin und wieder einen kleinen Weckruf starten
grüße
Ibykus
Die Ggseite hat mit Schreiben vom 19.08.2010 eingesehen, dass der 1626a so nicht mehr anwendbar ist...
Sie bezieht sich aber auf 1671 II 2 und trägt vor, die Vielzahl der gerichtl. Verfahren zw den Eltern stünden einer Übertragung der Mitsorge entgehen; dabei wäre es nicht von Bedeutung, von welcher Seite die Verfahren ausgingen...
Ich habe schon geantwortet.
Wer bei Väterwiderstand.de akkreditiert ist kann im Forum "Väter helfen Vätern" den Schriftwechsel einsehen.
Ibykus
zwztl hatte das Familiengericht Tecklenburg den VKH-Antrag zurückgewiesen HIER .
Auf meine sofortige Beschwerde hin hat nun mit heutiger Post das OLG Hamm diesen Zurückweisungsbeschluss aufgehoben und mir VKH bewilligt.
Damit dürfte die Sache entschieden sein.
Denn (weitere) Gründe, die gegen eine gem Ausübung des SR sprechen, gibt's nicht.
Ein Gutachten müsste (könnte) allenfalls feststellen, dass ich erziehungsunwillig oder-unfähig bin ... (auf die Begründung bin ich gespannt).
Das OLG hat in seiner Entscheidung auf eine nach der Rechtsprechung des BVerfG überholte Kommentierung des MK, 5. Auflage, 2008, hingewiesen, wonach "ein gemSR ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen den Eltern ... und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind .... voraussetzt" und damit Schande vom offensichtlich vollkommen inkompetenten Familiengericht Tecklenburg abwenden wollen.
Eine ernsthafte Absicht seitens der KM, mit dem Vater die gemS auszuüben, dürfte wohl vvh nicht gegeben sein und kann damit kaum entscheidungserheblich sein.
Dieser Hinweis wird vermutlich dankbar vom Familiengericht Tecklenburg aufgegriffen werden. Davon gehe ich jedenfalls aus.
Denn in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Beachtung von Menschenrechten fühle ich mich in Palermo auf dem Hauptbahnhof noch immer geborgener als vor dem Familiengericht Tecklenburg!
Ibykus,
der Zurückhaltung auch und insbesondere bei der Beantragung der gem elterl Sorge grundsätzlich für falsch hält!
Wir sind die rechtstreuen Antragsteller!
Die Gegenseite sind die rechtsbrechenden Verweigerer.
Wer beantragt: "Bitte, bitte, brecht keine Verfassung und keine Menschenrechte mehr" macht sich bei der Gegenseite lächerlich und läuft Gefahr, ins ihm entgegengehaltene Messer zu laufen.