12-02-2011, 18:13
(12-02-2011, 15:45)p schrieb: Inhaltlich frage ich mich, worum eigentlich gestritten wird.Über die Bedarfsermittlung! Wir haben gelernt, dass Ehefrau Nummer 1 mehr Bedarf hat als Ehefrau Nummer 2. Meiner Meinung nach ist dieses Urteil ein klassischer Fall für den EGMR. Würde mich interessieren, ob die Rechtsvertretung des Mannes ihm das vorschlägt und durchzieht.