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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind
#1
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt. Ich versuche mich gerade mit meiner Ex-Freundin welche ein Kind von mir erwartet, über den Betreuungsunterhalt während der ersten 3 Jahre zu reden weil ich diesen natürlich nicht zahlen möchte.
Der Kindesunterhalt ist hier ziemlich unstrittig und wird von mir bezahlt. Nun sagt meine Ex Freundin, dass sie auf ein Titel (Jugendamt) verzichten möchte da sie davon ausgeht, dass ich Kindsunterhalt zahlen werde.
Sie bekommt nach der Geburt 12 Monate Elterngeld, da sie voll Berufstätig war. Nach den 12 Monaten möchte sie, laut ihrer Aussage, wieder Arbeiten gehen. Was ist, wenn nicht? Kann das Jugendamt an mich herantreten, auch wenn kein Titel vorliegt?

- Wie verhält sich das genau mit so einer Titulierung? Wird da der genaue KU vom Jugendamt berechnet - oder kann man da auch die eigene Summe X titulieren lassen?
- Was sind für mich als Schuldner die Konsequenzen?
- Ist es Pflicht eine Titulierung vorzunehmen???? (möchte ich auf keinen fall)
- Wie sieht es mit dem Betreuungsgeld aus, wenn die Kindsmutter doch nicht Arbeiten geht?
- Erfahrungswerte von Betroffenen?

Kann eine Notariell beurkundete Vereinbarung einen Titel ersetzen - wäre die zur Not auch einzuklagen/pfändbar?

Ich steh da echt auf dem Schlauch, da wir uns ja generell einigen wollen - so eine Titulierung aber schon harter Tobak sein kann, oder? Ich möchte da echt nicht ins offene Messer laufen, nur weil meine Ex Freundin und ich da lediglich "Halbwissen" offenbaren.

Danke schon mal für's grübeln

P.S. Ich habe mit meine Ex-Freundin nicht zusammengelebt. Nach 6 Monaten hat sie ohne mich zu Fragen, die Pille abgesetzt. Soviel zum gewollten Kind... aber zahlen darf ich trotzdem Sad

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Nachrichten in diesem Thema
Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von MiMa - 13-02-2011, 18:04
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von Dzombo - 14-02-2011, 16:10
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von blue - 16-02-2011, 14:46

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