13-02-2011, 18:12
@marecello
Was soll denn dieses Spielchen um den Übergabeort ?
Warum nicht die Übergabe, Abholung des Kindes jeweils am Freitg um xx Uhr an der Wohnung des Kindes und die Rückgabe am Sonntag um xx Uhr an der gleichen Stelle ?
Das würde jedem Familiengericht als logisch erscheinen und jegliche Querelen ausschließen.
Alternativ zur freitäglichen Abholung an der Wohnung kann natürlich auch die Übernahme in der Kita erfolgen. Das würde (als Bonbon für die Ex) ihr das dortige Abholen ersparen und ihr die Möglichkeit bieten, sich in dieser ersparten Zeit um ihre Sprachvertiefung zu kümmern.
Und übrigens, auch der umgangsberechtigte Kindsvater hat einen Auskunftsanspruch, den er ggf. der Kita gegenüber durchsetzen kann.
Aber natürlich wäre ein persönliches Gespräch mit der Leiterin der Kita zunächst sinnvoller, allerdings bei Weigerungshaltung könnte man auch durchklingen lassen, dass notfalls juristisches Auskunftsersuchen überlegt wird.
Was soll denn dieses Spielchen um den Übergabeort ?
Warum nicht die Übergabe, Abholung des Kindes jeweils am Freitg um xx Uhr an der Wohnung des Kindes und die Rückgabe am Sonntag um xx Uhr an der gleichen Stelle ?
Das würde jedem Familiengericht als logisch erscheinen und jegliche Querelen ausschließen.
Alternativ zur freitäglichen Abholung an der Wohnung kann natürlich auch die Übernahme in der Kita erfolgen. Das würde (als Bonbon für die Ex) ihr das dortige Abholen ersparen und ihr die Möglichkeit bieten, sich in dieser ersparten Zeit um ihre Sprachvertiefung zu kümmern.
Und übrigens, auch der umgangsberechtigte Kindsvater hat einen Auskunftsanspruch, den er ggf. der Kita gegenüber durchsetzen kann.
Aber natürlich wäre ein persönliches Gespräch mit der Leiterin der Kita zunächst sinnvoller, allerdings bei Weigerungshaltung könnte man auch durchklingen lassen, dass notfalls juristisches Auskunftsersuchen überlegt wird.