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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind
#4
Hallo. Es ist ganz einfach. Sobald deine Ex Geld vom Staat in Anspruch nimmt, wirst du bezahlen. Egal was ihr vorher ausgemacht habt. D.h. wenn sie nicht arbeiten geht nach 12 Monaten (und keiner wird sie dazu zwingen können), bist du verpflichtet ihr monatlich BU zu zahlen, in Höhe was sie vorher verdient hat. Ich bin mir bei einer Sache nicht sicher, und zwar, ob du sogar schon ab Geburt verpflichtet bist, ihr die Differenz von Elterngeld zu ihren bisherigen Lohn/Gehalt zu zahlen. Ds können dir bestimmt andere hier sagen. Merk dir eins, du hast sie [Unterschreitung des Mindestniveaus] und wegen dir kann sie nicht arbeiten gehen, der Staat denkt sich, warum dieser dafür dann einspringen soll und nimmt dich dann lieber aus wie eine dumme Weihnachtsgans.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von MiMa - 13-02-2011, 18:04
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von Armer Tropf - 14-02-2011, 14:33
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von Dzombo - 14-02-2011, 16:10
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von blue - 16-02-2011, 14:46

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