15-02-2011, 14:51
(15-02-2011, 02:14)Armer Tropf schrieb: Aber immerhin 950 Euro bleiben einem ja
Nicht unbedingt. Bei Wohnvorteilen oder anderen Vergünstigungen geht es auch schon mal tiefer als der suggerierte Pfändungsfreibetrag von 950,- €. Das deckt sich mit den kleineren Lügen des Staates, wie z.B. max. 3 Jahre Unterhalt für die Ex oder dass bei einer Privatinsolvenz auch die Unterhaltsschulden entsorgt werden können.
Eine Ex muss man sich auch leisten können
