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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind
#9
Der Arbeitsplatz muss bis zu 3 Jahren frei gehalten werden.
Wenn die 67% vom letzten Verdienst ausreichend sind um das Existenzminimum zu sichern, kriegt Mutti keine Sozialleistungen und kann selbst entscheiden ob sie dich auch für die Differenz bis zu 100% dran kriegt oder nicht.
Nach dem Jahr gibt es kein Elterngeld mehr, dann heisst's arbeiten oder von Sozialhilfe leben. (Bzw. auf Sozialhilfeniveau.)

Wenn Mutti vorher einen deutlich höheren Lebensstandard hatte, wird ihr das auch schwer fallen. Deshalb: lieber verlässliche Betreuung anbieten als von ihr geschröpft zu werden. Dann geht sie nämlich arbeiten und Arge&Co sind raus.
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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von MiMa - 13-02-2011, 18:04
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von Dzombo - 14-02-2011, 16:10
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von MitGlied - 15-02-2011, 15:15
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von blue - 16-02-2011, 14:46

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