15-02-2011, 15:34
Das Problem dürfte dann entstehen, wenn das kleine Kind eine besondere Betreuung benötigt. Das dürfte durch ein Gutachten schnell nachweisbar sein. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung einer Familienrichterin und bevor eine Mami Sozialleistungen abgreifen darf, wird der Erzeuger ausgeschlachtet.
Das Schröpfen lässt sich nicht verhindern und per Gesetz schon gar nicht.
Das Schröpfen lässt sich nicht verhindern und per Gesetz schon gar nicht.