16-02-2011, 01:06
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Beschluss OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 5St RR (II) 60/10
Der Anwalt ist im Übrigen Spitze. Er ist bereit, bis vor das BGH oder den BVerG mit mir zu ziehen, wenn es noch nötig werden sollte.
Das Gute daran ist, er ist Spezialist für Familien- und Strafrecht.
Er ist schon vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil seinem Mandanten die Prozesskostenhilfe verweigert wurde und sein Mandant hat die Prozesskostenhilfe bekommen.
lg
Camper
Beschluss OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 5St RR (II) 60/10
Zitat:Anwalt des Angeklagten: Becker & Partner, Landsberg.
Der Anwalt ist im Übrigen Spitze. Er ist bereit, bis vor das BGH oder den BVerG mit mir zu ziehen, wenn es noch nötig werden sollte.
Das Gute daran ist, er ist Spezialist für Familien- und Strafrecht.
Er ist schon vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil seinem Mandanten die Prozesskostenhilfe verweigert wurde und sein Mandant hat die Prozesskostenhilfe bekommen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.