16-02-2011, 08:40
(15-02-2011, 21:01)p schrieb: Am besten lässt sich das Rechtsschutzinteresse nachweisen, wenn er eine normale Unterlassungsklage macht und nachweist, dass die falschen Anschuldigungen bereits getätigt wurden.Beim Gericht ihres Wohnortes oder an meinem?
Staatsanwaltschaft wird nix bringen, weil die eh einstellen. Pulver wäre dann zu schnell verschossen.
(15-02-2011, 22:22)karlma schrieb: Die Gefahr liegt darin, dass bei allem, was folgt wieder ein Grund gegeben ist, Euch ein hochstrittiges Verhältnis vorzuhalten und Du es eben auch betreibst.Hochstrittiger kanns gar nicht mehr werden. Ich möchte verhindern, was ja zum größten Teil schon passiert ist, dass Schule, Hausarzt, Jugendamt etc... davon ausgehen, dass an der Aussage der lieben Muddi was dran ist. Wie @p schon schreibt, "Rechtsschutzinteresse"!