16-02-2011, 14:32
@Mitglied
Nach dem deutschen Familienrecht kommt man am "günstigsten" bei weg, wenn die geschwängerte Freundin ungelernt ist und kein Einkommen hat. Dann ist der BU am geringsten. Und falls man mit der geschwängerten Freundin zusammen wohnt, dann sollte sie sofort im Frauenhaus ausgesetzt werden, weil dann die Unterhaltsdauer am kürzesten ist.
Nach dem deutschen Familienrecht kommt man am "günstigsten" bei weg, wenn die geschwängerte Freundin ungelernt ist und kein Einkommen hat. Dann ist der BU am geringsten. Und falls man mit der geschwängerten Freundin zusammen wohnt, dann sollte sie sofort im Frauenhaus ausgesetzt werden, weil dann die Unterhaltsdauer am kürzesten ist.