16-02-2011, 22:28
Also selbst wenn die Vaterschaft rechtsgültig beim Toten festgestellt wird, richten sich Unterhaltsansprüche dann gegen beide Großelternpaare.
Das ist auch bei lebenden Personen so, wenn sie keinen Unterhalt bezhalen können und die KM dann auf die Großeltern zurück greifen möchte. Dann sind die Eltern von KM und KV dran.
Wobei aber die Freibeträge in diesem Fall so hoch sind dass die KM kaum Chancen hat, KU von den Großeltern zu bekommen. Da gibt es auch keine fiktiven Einkünfte oder so, die man hernehmen könnte, um den Unterhalt sicherstellen zu können.
lg
Camper
Das ist auch bei lebenden Personen so, wenn sie keinen Unterhalt bezhalen können und die KM dann auf die Großeltern zurück greifen möchte. Dann sind die Eltern von KM und KV dran.
Wobei aber die Freibeträge in diesem Fall so hoch sind dass die KM kaum Chancen hat, KU von den Großeltern zu bekommen. Da gibt es auch keine fiktiven Einkünfte oder so, die man hernehmen könnte, um den Unterhalt sicherstellen zu können.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.