17-02-2011, 09:01
Jetzt habe ich noch eine Frage an die wirklich Rechtskundigen unter Euch.
In meinem Beschluss ist kein Aktenzeichen der Vorinstanz vermerkt. Es ist kein Übertragungsfehler von "p, sondern auch im Orignal nicht vorhanden.
Hat das eine besondere Bewandtnis?
Meine persönliche Vermutung ist, dass alle in der Akte befindlichen Aktenzeichen noch mal von vorne aufgerollt werden. Darauf lässt auch die Ladung der Zeugen schliessen. Ich habe aber keine Ahnung, ob es tatsächlich so zutrifft.
lg
Camper
In meinem Beschluss ist kein Aktenzeichen der Vorinstanz vermerkt. Es ist kein Übertragungsfehler von "p, sondern auch im Orignal nicht vorhanden.
Hat das eine besondere Bewandtnis?
Meine persönliche Vermutung ist, dass alle in der Akte befindlichen Aktenzeichen noch mal von vorne aufgerollt werden. Darauf lässt auch die Ladung der Zeugen schliessen. Ich habe aber keine Ahnung, ob es tatsächlich so zutrifft.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.