17-02-2011, 12:56
Bist du überhaupt (rechtlich) der Vater des Kindes? Hast du die Vaterschaft schon anerkannt?
Wenn nein, kannst du die Forderung des Anwalts auf die Seite legen.
Aber es ist schon richtig: sobald die liebe Studentin Mutti wird, geht der Unterhaltsanspruch von ihren Eltern auf den Vater ihres Kindes über. Und das nur sofern du über den Kindesunterhalt hinaus leistungsfähig bist.
Wenn nein, kannst du die Forderung des Anwalts auf die Seite legen.
Aber es ist schon richtig: sobald die liebe Studentin Mutti wird, geht der Unterhaltsanspruch von ihren Eltern auf den Vater ihres Kindes über. Und das nur sofern du über den Kindesunterhalt hinaus leistungsfähig bist.