(17-02-2011, 20:46)blue schrieb: Komm erst mal runter und laß Dich nicht gleich von einem Anwaltschreiben den Abend versauen. In erster Linie wollen die Dich verunsichern und Panik verbreiten. Das hat die Anwältin ja anscheinend bei Dir erreicht.
Schreib einfach die Fakten. Hast Du regelmäßig KU bezahlt? Hast Du schon einen Titel unterschrieben. Evtl. beim Jugendamt?
Grundsätzlich hat Mutter ein Recht auf einen Titel. Steht in der FAQ!
Geht es jetzt in erster Linie um die Rechung der RAttin?
Ja, ich habe von ersten Tag regelmäßig Unterhalt gezahlt. Zuerst hat das meine Ex ausgerechnet und ich habe das nachgerechnet.
Den Titel habe ich Ihr auch nachdem Schreiben der Anwältin beschafft. Vorher wollte Sie nie einen haben und wir habe auch sonst nie wirklich Probleme gehabt diesbezüglich. Beim JU war ich deswegen und habe das gemacht.
Ich habe sogar mal ein Nrillenrechnung meine Tochter übernohmen, als diese die 2. geschrottet hatte.
Ja es geht in erster Linie um die Rechnung der RAin. Sind immerhin 750,- Euro, die ich auch nicht einfach mal so habe.
(17-02-2011, 20:51)Terbeck schrieb: @Papamarc
Es heißt in Deutschen Landen nach wie vor, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch zu bezahlen hat.
Wer also pünktlich seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen und dann auf Wunsch der Ex auch noch den Unterhalt erhöht hat, ist nichts schuldig geblieben.
Wenn die Anwältin also Geld wünscht, soll sie sich das von ihrer Mandantin holen, wie gesagt, wenn keine schuldhafte Verletzung der Unterhaltspflicht vorgelegen hat.
Falls das zu unsicher ist, würde ich vorschlagen, der Anwältin den Arbeitsaufenthalt in England zu melden und die Rückkehr nach Deutschland für Ende April avisieren und erst dann auf die Angelegenheit zuirück zu kommen. Früher ginge es leider nicht.
Ggf. aus reiner Vorsicht würde ich empfehlen, eine Arbeitgeberbestätigung zu organisieren, in der dieser Auslandsaufenthalt bestätigt wird.
Sollte die Anwältin dann noch versuchen zu klagen, kann man ihr Böswilligkeit unterstellen.
Grundsätzlich hast du Recht. Ich bin aber alle 14Tage für WE zuhause, damit ich meine Kinder am WE haben kann und mit Ihnen meine Zeit verbringen kann. Bin also nicht dauerhaft in UK. Müsste mir also für einen Freitag frei nehmen und zum Anwalt gehen.
Ja das mit der Musik habe ich auch geglaubt.
Danke für die prompte Antwort :-)
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.