17-02-2011, 22:06
"Sehr geehrte Frau RAtte,
eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung ist nicht ersichtlich.
Wenden sie sich daher für die Begleichung ihrer Kostennote an ihre Auftraggeberin."
eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung ist nicht ersichtlich.
Wenden sie sich daher für die Begleichung ihrer Kostennote an ihre Auftraggeberin."