17-02-2011, 23:06
(17-02-2011, 22:06)beppo schrieb: "Sehr geehrte Frau RAtte,
eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung ist nicht ersichtlich.
Wenden sie sich daher für die Begleichung ihrer Kostennote an ihre Auftraggeberin."
Hallo Beppo,
so was in der Art hatte ich der RAin auch nach Ihrem ersten Brief geschrieben. Das ich das nicht verstehe und SIe sich doch bitte an Ihre Mandantin wenden möchte zur begleichung Ihrer Kostennote. Und Sie mir doch erläutern solle, warum ich die Rechnung begleichen solle bzw. wie diese sich zusammen setzt, zumal Sie mir mit keine Silbe erläutert hat, das Kosten auf mich zukommen könnten. Und ich keine Zahlungen leisten werde. Und somit dem ganzen widerspreche.
Ich möchte den genauen Wortlaut hier nicht veröffentlichen, weil wer weiß, wer mit liest.
Jedenfalls bekam ich einen 2. Brief, Sie bräuchte mir garnix zu Erläutern, das Sie die Anwältin der generischen Partei ist und ich gefälligst bis Ende Feb ihre Rechnung begleichen soll.
Dagegen habe ich erstmal noch nix gemacht/gesagt, weil das ist gerade 2 Tage her und ich mich nun erstmal schlau machen möchte.
Danke an alle für die schnellen Antworten.
Hilft und beruhigt doch ungemein.
Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.