18-02-2011, 09:25
@thegripp schreibt:
"Völliger Quatsch, dass der die Rechnung zahlt, der bestellt. Vielleicht in der Kneipe ist das so. Im deutschen Familienrecht zumindest zahlt meist der eben nicht Bestellende. Diese Frage müssen wir noch mal übenBig Grin "
Was bitte ist denn an der Aussage IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINDEUTIGEN FRAGE von PapaMarc völliger Quatsch, und dann auch noch mit einem Grinsen?
Hat Papa Marc etwa die Anwältin beauftragt?
Ist er mit irgendetwas in Verzug?
Wenn jemand aus Lust an der Freude oder in diesem Falle wegen weibl. Unpässlichkeiten eine "Anwältin" aufsucht und diese BEAUFTRAGT, den Ex zu ärgern, ist die Dame doch wohl zweifelsfrei AUFTRAGGEBERIN und BESTELLERIN EINER ANWALTLICHEN AKTION.
Wenn diese Rechtsauffassung durch @thegripp widerlegt wird, werde ich es mir künftig zur Freude machen, meinen Anwalt mit allen nur denkbaren Mandaten zu beglücken, die dann der/die von mir Auserwählte zu finanzhieren hat.
"Völliger Quatsch, dass der die Rechnung zahlt, der bestellt. Vielleicht in der Kneipe ist das so. Im deutschen Familienrecht zumindest zahlt meist der eben nicht Bestellende. Diese Frage müssen wir noch mal übenBig Grin "
Was bitte ist denn an der Aussage IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINDEUTIGEN FRAGE von PapaMarc völliger Quatsch, und dann auch noch mit einem Grinsen?
Hat Papa Marc etwa die Anwältin beauftragt?
Ist er mit irgendetwas in Verzug?
Wenn jemand aus Lust an der Freude oder in diesem Falle wegen weibl. Unpässlichkeiten eine "Anwältin" aufsucht und diese BEAUFTRAGT, den Ex zu ärgern, ist die Dame doch wohl zweifelsfrei AUFTRAGGEBERIN und BESTELLERIN EINER ANWALTLICHEN AKTION.
Wenn diese Rechtsauffassung durch @thegripp widerlegt wird, werde ich es mir künftig zur Freude machen, meinen Anwalt mit allen nur denkbaren Mandaten zu beglücken, die dann der/die von mir Auserwählte zu finanzhieren hat.