Darum geht es nicht, Terbeck.
Du siehst Auskunfts- an Umgangsrechte gebunden. Diese Bindung bezweifele ich in dieser Strenge, auch wenn ich der Auffassung bin, daß sie durchaus aus dem Umgangsrechte als Leben des Kindes in der Familie des Vater abzuleiten wären.
Vorliegend aber unerheblich, da beiden Eltern die eS zusteht und sie sogar beide den Vertrag mit der Kita gezeichnet haben.
Du siehst Auskunfts- an Umgangsrechte gebunden. Diese Bindung bezweifele ich in dieser Strenge, auch wenn ich der Auffassung bin, daß sie durchaus aus dem Umgangsrechte als Leben des Kindes in der Familie des Vater abzuleiten wären.
Vorliegend aber unerheblich, da beiden Eltern die eS zusteht und sie sogar beide den Vertrag mit der Kita gezeichnet haben.