18-02-2011, 11:12
Ich sehe das so:
Streit zwischen Eltern zu Lasten von Kindern sollte vermieden werden.
Daher trete ich grundsätzlich für originäre Auskünfte ein.
Was mir eine KM sagt, noch dazu im Zwist, das muß ich mit einem dicken Fragezeichen versehen, kann es ja nicht einmal überprüfen.
Als sorgeberechtigter Vater habe ich in jedem Fall Anspruch auf unmittelbare Auskünfte zum Kind, das ja im Übrigen - dank Umgang - AUCH bem Vater lebt. Ich lasse daher gerade gerichtlich prüfen, ob und inwieweit sich diese Auskunftsansprüche nicht auch aus dem Umgangsrecht ableiten lassen, denn ich verorte diese faktisch vielmehr im Umgang, als im Sorgerecht. Wie soll denn Umgnag sicher funktionieren, wenn ich keine Infos zum Kind habe, mich jedesmal mit Auskunftsansprüchen streitig an die Mutter wenden sollte... die mir noch dazu Märchen erzählen könnte.
Ich komme für mich immer wieder auf den Punkt:
Schutz der Familie nach GG, Schutz des Familienlebens nach EMRK beinhaltet das Elternrecht und damit Umgangs- und Sorgerecht. 'Basta!'
Dieser Schutz ist zu gewährleisten, in diesen Schutz darf nur aus triftigen Gründen eingegriffen werden. 'Basta!'
Alles, was diesen Vorschriften entgegen steht, wird von mir konsequent angegriffen. Damit muß jeder rechnen, der sich mir und meinen Kindern 'komisch' in den Weg stellt.
Streit zwischen Eltern zu Lasten von Kindern sollte vermieden werden.
Daher trete ich grundsätzlich für originäre Auskünfte ein.
Was mir eine KM sagt, noch dazu im Zwist, das muß ich mit einem dicken Fragezeichen versehen, kann es ja nicht einmal überprüfen.
Als sorgeberechtigter Vater habe ich in jedem Fall Anspruch auf unmittelbare Auskünfte zum Kind, das ja im Übrigen - dank Umgang - AUCH bem Vater lebt. Ich lasse daher gerade gerichtlich prüfen, ob und inwieweit sich diese Auskunftsansprüche nicht auch aus dem Umgangsrecht ableiten lassen, denn ich verorte diese faktisch vielmehr im Umgang, als im Sorgerecht. Wie soll denn Umgnag sicher funktionieren, wenn ich keine Infos zum Kind habe, mich jedesmal mit Auskunftsansprüchen streitig an die Mutter wenden sollte... die mir noch dazu Märchen erzählen könnte.
Ich komme für mich immer wieder auf den Punkt:
Schutz der Familie nach GG, Schutz des Familienlebens nach EMRK beinhaltet das Elternrecht und damit Umgangs- und Sorgerecht. 'Basta!'
Dieser Schutz ist zu gewährleisten, in diesen Schutz darf nur aus triftigen Gründen eingegriffen werden. 'Basta!'
Alles, was diesen Vorschriften entgegen steht, wird von mir konsequent angegriffen. Damit muß jeder rechnen, der sich mir und meinen Kindern 'komisch' in den Weg stellt.