18-02-2011, 11:31
(13-02-2011, 17:22)marecello schrieb: Gut das unsere Tochter einen Ganztagsplatz bekommen hat, stelle ich auch nicht in Abrede.
Bei dem Vermittlungsgespräch mit dem JA hat meine Ex behauptet, dass sie keine Monatskarte besitzt, um die Übergabe lt. Umgangsvereinbarung im Hauptbahnhof zu ermöglichen.
Wenn sie lügt, verliert sie an Glaubwürdigkeit.
um mal wieder auf marecello zurückzukommen:
Der Kita Platz ist geregelt. Siehe Satz 1. Wieso weshalb warum ist unerheblich. Dass der doppelte Disput seitens Kita nicht gewünscht ist, ist für mich nachvollziehbar, Dinge des täglichen Lebens einerseits und der Wunsch sich nicht zwischen 2 Streitende Parteien zu stellen andererseits.
Thema Monatskarte und Glaubwürdigkeit: Wen interessierts? Glaubst Du, marecello, selbst wenn die Glaubwürdigkeit komplett wegfällt, dass Du mit solchen Aktionen irgendwas gewinnst und das Kind am HBF abholen kannst? Nach gängiger Rechtsprechung darfst Du es an der Haustüre abholen und dort auch wieder abliefern. WIE Du das regelst ist alleine Deine Sache.
Anwaltsschreiben an die Kita? Kann man sich sparen, kostet Geld, führt zu weiteren Eskalationen und sonst nix. Und kostet Geld. Und dann wird wieder über die teure Zunft der Schwarzkittel gescholten...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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