18-02-2011, 12:20
(18-02-2011, 11:17)vorsichtiger schrieb: Gebe ich Dir recht, man kann aber niemanden zwingen zum JA zu gehen.
Wenn eine kostenlose Klärung möglich ist, sollte man annehmen das die KM den Anwalt bezahlt. Nach §226 BGB ist es Schikane. Ein Recht in Anspruch zu nehmen (Anwalt beauftragen) ist unzulässig wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Anwaltskosten bezahlen zu sollen).