Der Umgang beginnt idR mit Verlassen des mütterlichen Verantwortungsbereiches, an der Haustür der Wohnung des Kindes, wo die Mutter das Kind herausgibt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Im Zweifel hat sie nichts weiter zu tun, als die Tür zu öffnen und das Kind frei zu geben. Alles andere hat de Umgangsberechtigte zu organisieren.
Abholung in oder an der Kita oder später in oder der Schule ist sinnvoll, um Übergaben kontaktlos und ohne Streß für das Kind organisieren zu können.
Bei Uneinigkeit kann das letztlich nur ein Gericht festlegen und wird sich solchen Übergaben auch nicht verschließen evtl. sogar selbst vorschlagen. Ist eigentlich schon Standard.
Überlegenswert ist aber stets, ob der Nutzen solcher Aktionen größer ist als die Nachteile.
Abholung in oder an der Kita oder später in oder der Schule ist sinnvoll, um Übergaben kontaktlos und ohne Streß für das Kind organisieren zu können.
Bei Uneinigkeit kann das letztlich nur ein Gericht festlegen und wird sich solchen Übergaben auch nicht verschließen evtl. sogar selbst vorschlagen. Ist eigentlich schon Standard.
Überlegenswert ist aber stets, ob der Nutzen solcher Aktionen größer ist als die Nachteile.