18-02-2011, 13:47
ich habe Deinen Textvorschlag gelesen. Du meinen auch? Er soll Rechnung Nummer 1 mal anschauen, da steht ganz klar drin, was sie nach RVG berechnet. Und wenn er dann der Meinung ist, dass das alles nicht rechtens ist, oder er es nicht versteht, dann kann er eine Rechtsberatung einholen. Sowas gibts schon für wenig bis gar kein Geld. Anwalt, Internet, egal...
Aber sich hier über unvollständige Angaben und Infos über einen einseitig geschilderten Sachverhalt in die Haare zu bekommen ist nicht mein Ding. Er hat nun wenigstens 2 diametrale Möglichkeiten. Die Wahl des Weges ist seine eigene Sache.
Aber sich hier über unvollständige Angaben und Infos über einen einseitig geschilderten Sachverhalt in die Haare zu bekommen ist nicht mein Ding. Er hat nun wenigstens 2 diametrale Möglichkeiten. Die Wahl des Weges ist seine eigene Sache.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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