18-02-2011, 13:54
Ich kenne nicht die gesamte Vorgeschichte und so wie ich es verstanden habe, wurde bisher nur die Höhe der Forderung mit dem RVG begründet, nicht aber die Tatsache, warum er das bezahlen soll.
Wenn aus der bisherigen Korrespondenz hervorgeht, wodurch er ihren Aufwand veranlasst haben soll, so muss der TO das sicher nicht nochmal erfragen.
Wenn nicht, eben doch.
Und wenn das Ganze nicht eindeutig ist, so kann er ja deinem Rat folgen.
Wenn aus der bisherigen Korrespondenz hervorgeht, wodurch er ihren Aufwand veranlasst haben soll, so muss der TO das sicher nicht nochmal erfragen.
Wenn nicht, eben doch.
Und wenn das Ganze nicht eindeutig ist, so kann er ja deinem Rat folgen.