18-02-2011, 13:56
Ein Punkt ist der Streitwert. Hier lügt die Anwältin, schliesslich ist sehr einfach nachweisbar und unbestritten dass der Vater Unterhalt gezahlt hat. Der Streitwert kann sich nur nach der Differenz zum jetzt vereinbarten Unterhalt bemessen. Aber auch das ist nicht sauber, gestritten wurde nicht, wie das im Vorfeld lief sollte erst einmal unter die Lupe genommen werden. Die Mutter trifft sehr wohl eine Schadens- und Kostenminderungspflicht.
Es spielt keine Rolle, ob der Unterhalt vorher nicht tituliert war. Auch bei einer teilweise bezahlten Rechnung wäre der Streitwert die Differenz zu dem, was insgesamt gefordert wird, obwohl der bezahlte Teilbetrag noch nicht vollstreckbar war.
Es spielt keine Rolle, ob der Unterhalt vorher nicht tituliert war. Auch bei einer teilweise bezahlten Rechnung wäre der Streitwert die Differenz zu dem, was insgesamt gefordert wird, obwohl der bezahlte Teilbetrag noch nicht vollstreckbar war.