18-02-2011, 18:46
(18-02-2011, 13:58)beppo schrieb: Das gehört zu den besonderen Feinheiten des Familienrechts, dass du, als Ehemann aus Solidarität gezwungen werden könntest, die Prozesskosten deiner Frau zu tragen.Aber doch erst, wenn das Gerichtsverfahren verloren wurde. Oder sehe ich das falsch? Der TO hat nicht geschrieben, was das Gericht ausgeurteilt hat.
Weiterhin würde ich einen Kostenbeschluss erwarten. Irgendiwe fehlen da meiner Meinung nach noch Infos.