18-02-2011, 21:26
Dann liegt die Sache doch eigentlich klar auf der Hand. Du bist nach wie vor der rechtliche Vater des Kuckuckskindes. Also hält sich die Anwältin des Kindes an Dich und Kostenvorschussnoten ergehen nun mal bereits so zeitig. Erst zahlen, dann tätig werden. Ist denn bekannt, wer der tatsächliche, also der leibliche Vater ist?