19-02-2011, 01:32
Panik runterschalten.
So schnell geht das nicht mit einer Zwangsvollstreckung und bei Gericht ist es ein laufendes Verfahren.
Die nächsten 14 Tage wird garantiert keiner an der Türe stehen oder bei der Bank auftauchen und vollstrecken.
Sicherheitshalber kannst Du aber beim Gericht anrufen und den Sachverhalt von wegen Urlaub der Anwältin schildern.
Das gegnerische Anwaltsschreiben ist reine Panikmache. Er - der Anwalt - muss erstmal eine ZV beantragen, die muss das Gericht bearbeiten, dann gehts an den Gerichtsvollzieher, der braucht einen freien Zeitraum. Und selbst WENN das alles am nächsten Mittwoch passieren sollte, dass jemand bei dir klingelt, höflich auf einen Termin bestehen, du hast gerade im Moment gar keine Zeit und die Sache ist beim eigenen Anwalt anhängig. Schriftwechsel ggf noch zeigen und gut ist.
So schnell geht das nicht mit einer Zwangsvollstreckung und bei Gericht ist es ein laufendes Verfahren.
Die nächsten 14 Tage wird garantiert keiner an der Türe stehen oder bei der Bank auftauchen und vollstrecken.
Sicherheitshalber kannst Du aber beim Gericht anrufen und den Sachverhalt von wegen Urlaub der Anwältin schildern.
Das gegnerische Anwaltsschreiben ist reine Panikmache. Er - der Anwalt - muss erstmal eine ZV beantragen, die muss das Gericht bearbeiten, dann gehts an den Gerichtsvollzieher, der braucht einen freien Zeitraum. Und selbst WENN das alles am nächsten Mittwoch passieren sollte, dass jemand bei dir klingelt, höflich auf einen Termin bestehen, du hast gerade im Moment gar keine Zeit und die Sache ist beim eigenen Anwalt anhängig. Schriftwechsel ggf noch zeigen und gut ist.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.